Hilfsmittellieferverträge - Aufstellung Ihrer Beitritte
Da die Anzahl der von den Krankenkassen verabschiedeten Hilfsmittelverträgen in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, kann sich die Belieferung von Hilfsmitteln mittlerweile als schwierig darstellen. Grundsätzlich ist immer ein Hilfsmittelvertrag erforderlich um mit der jeweiligen Krankenkasse abzurechnen.Der Bundesverband Deutscher Apotheker e.V. bietet eine Aufstellung der über den BVDA erfolgten Beitritte zu den Hilfsmittellieferverträgen an.Diese Aufstellung bietet zwei besondere Vorteile.Die Aufstellung beinhaltet eine Übersicht Ihrer persönlichen Beitritte zu den Hilfsmittellieferverträgen. Daraus können Sie ersehen, welche Hilfsmittel Sie beliefern dürfen.Des Weiteren können Sie diese Aufstellung dem Support Ihrer Apothekensoftware übermitteln. Dieser könnte dann die Daten in Ihre Apothekensoftware einpflegen.Sie ersparen sich dadurch zusätzlichen Aufwand und, was wesentlich wichtiger ist, unnötige Retaxationen z.B. aufgrund fehlender Vertragsbeitritte.
Weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich im Bereich Angebote.