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BVDA Presse

Stellungnahme des BVDA zum EuGH-Verfahren: Boni im Versandhandel mit RX-Arzneimitteln

Wie aus dem Schlussanträgen des Generalanwaltes bei EugGH hervorgeht, verstößt

Wie aus den Schlussanträgen des Generalanwaltes beim EugGH hervorgeht, verstößt das allgemeine Rx-Boni-Verbot nach den deutschen Preisvorschriften gegen EU-Recht. Vielmehr dürfen ausländische Versandapotheken nicht an die deutschen Preisvorschriften gebunden werden.

Auslöser des jetzigen EuGH-Verfahrens war ein Verfahren vor dem OLG Düsseldorf, in dem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine ausländische Versandapotheke klagte. Das OLG hatte dem EuGH zur Vorabentscheidung einige Fragen vorgelegt. Hieraus ergab sich, dass aus Sicht des Generalanwaltes, §78 des AMG in Verbindung mit der AMPVO gegen Artikel 34 und 36 der EU-Verträge verstößt. Daraus ließe sich in der Folge ableiten, dass das Festpreissystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel unzulässig wäre, sofern ausländische Apotheken betroffen seien.

Aus Sicht des Generalanwaltes, habe Deutschland nicht ausreichend begründet, warum sie die Warenverkehrsfreiheit beschränken will, zu dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf.

Ausgelöst wurde so u.a. das jetzige EuGH-Verfahren, wozu voraussichtlich nach der Sommerpause ein Urteil ergehen soll. Da bekanntermaßen das EuGH zumeist den Anträgen des Generalanwaltes folgt, sehen wir gravierende Einschnitte in das bewährte deutsche Apothekensystem.

Der BVDA fordert den Gesetzgeber daher auf, schnellstmöglich zu handeln. Auch vor einer Entscheidung des EuGH besteht die Möglichkeit den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland generell zu verbieten. Somit würde das Thema Boni auf apothekenpflichtige Präparate, gleich von welcher Seite angedacht, keine Relevanz mehr haben.

Gleichzeitig würde die Bundesregierung zeigen, dass sie durch ein solches Verbot zur öffentlichen Apotheke und zu einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung stehe.

 Der Gesetzgeber sollte sich bewusst sein, dass in der Konsequenz Rabatt- und Boniverträge aber auch eine Höchstpreisverordnung ansonsten  zwangsläufig zu gravierenden Systemveränderung, zu Lasten kranker Menschen führen wird.

Zudem werden die bewährten Arzneimittelpreisspannen der pharmazeutischen Hersteller, des pharmazeutischen Großhandels und insbesondere der Apotheken nicht mehr haltbar sein.

Zur Folge dürfte voraussehbar ein Konsolidierungsprozess ungeahnten Ausmaßes sein.

Der BVDA fordert daher die Bundesregierung auf, ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu erlassen.

 

Frankfurt//M., 08. Juni 2016

 

BVDA - Bundesverband Deutscher Apotheker e.V.

Borsigallee 21, 60388 Frankfurt/M.