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BVDA Presse

Resolution der MV - Pidna

Die Mitgliederversammlung des BVDA fordert die Bundesregierung auf, Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Die Mitgliederversammlung des BVDA fordert die Bundesregierung auf, Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Insbesondere könne die Beratungspflicht und die Beratungskompetenz der Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland gezielt genutzt werden um eine gesicherte Abgabe zu gewährleisten. Um Missbrauch vorzubeugen, soll die Abgabe auf öffentliche Apotheken beschränkt sein. Bei einer Abgabe ohne Rezept in Apotheken werden Pharmazeuten über Risiko und Nebenwirkungen ebenso sachgerecht informieren und Hinweise zur korrekten Einnahme geben. Bei Entlassung aus der Verschreibungspflicht sind Apotheker und Apothekerinnen, als Ausübende eines naturwissenschaftlich geprägten Heilberufs qualifiziert und in der Lage, eine sichere Abgabe zu gewährleisten und prädestiniert die, für die Anwendung notwendigen Sachinformationen situationsgerecht zu vermitteln.

Der Gesetzgeber wird aufgefordert unverzüglich für eine entsprechende gesetzliche Regelung für alle Frauen Sorge zu tragen. Alternativ zumindest aber für volljährige Frauen.

Seit über zwei Jahren haben die unterschiedlichsten Bundestagsfraktionen zur Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht entsprechende Anträge gestellt. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat wird die Rezeptfreiheit mehrheitlich befürwortet. Nach Auffassung der Apothekerinnen und Apotheker im BVDA ist die Verschreibungspflicht aufzuheben. Ein Festhalten ist aus gesundheitspolitischer Sicht nicht begründbar. Zudem hat auch der Sachverständigenausschuss bereits im Januar einer Entlassung aus der Verschreibungspflicht zugestimmt. Bereits in 2013 hatte auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates der Abschaffung der Rezeptpflicht zugestimmt.