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BVDA Presse

Stellungnahme des BVDA zur Importförderung nach § 129, Abs 1 Nr. 2 SGB V - Vereinbarung Reimportquote

Bekanntlich sind seit rund 40 Jahren Reimporte auf dem Markt. In diesem Zeitraum war und ist ein kontinuierlicher Wachstumsanstieg zu verzeichnen gewesen.

Bekanntlich sind seit rund 40 Jahren Reimporte auf dem Markt.  In diesem Zeitraum war und ist ein kontinuierlicher Wachstumsanstieg zu verzeichnen gewesen. Der Studie „Import von Arzneimitteln – Einsparungen für das Gesundheitswesen in Deutschland“ ist zu entnehmen, dass künftig die Einsparpotentiale für die Kostenträger weiter steigen könnten. 

Der BVDA – Bundesverband Deutscher Apotheker ist davon überzeugt, dass die Finanzierung der GKV-Kassen ein Dauerthema sein wird und unter Umständen sinnvoll weiter ausgebaut werden muss. So werden nach unserer Auffassung Finanzierungsfragen, im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes des SGB, zukünftig weiter ihren Anteil an den gebotenen Sparbemühungen haben.

Nicht negiert werden darf jedoch die Tatsache, dass seit einigen Jahren die Hersteller patentgeschützter Arzneimittel mit den GKV-Kassen Rabattverträge schließen. Aus dieser Tatsache ist aber auch zu schließen, dass Originalhersteller versuchen ihre Marktanteile erhöhen zu wollen.

Einzige Konkurrenten zu diesen Herstellern sind Anbieter von Importarzneimitteln. Folglich ergeben sich auch hieraus Einsparungspotentiale im dreistelligen Millionenbereich für die GKV.

Nicht sinnvoll ist aus unserer Sicht, die Importquote komplett zu streichen, wie dies von wenigen Marktbeteiligten gefordert wird. Vielmehr sehen wir es als sinnvoll an das Preisabstandsgebot zu reduzieren.

Tatsache ist, dass kein Arzt und kein Apotheker gezwungen werden sollte ein Importarzneimittel zu verordnen bzw. abzugeben.

Der BVDA verkennt nicht, dass insbesondere die öffentlichen Apotheken einen exorbitanten bürokratischen Mehraufwand durch die bestehenden Regularien bei der Abgabe von Reimporten haben und zudem oftmals auch noch Retaxationen fürchten müssen.

Eine Erleichterung für die Apotheken würde eintreten, wenn GKV-Spitzenverband Bund und Deutscher Apothekerverband den geschlossenen Vertrag zur sachgerechten Umsetzung der Importförderung des SGB im Apothekenalltag dahin gehend änderten, das die Erfüllung der Importquote über alle Kassen eingeführt würde.

Auch Überlegungen, beispielsweise die 15-Euro-Regelung abzusenken gehören nach unserer Auffassung zur parlamentarischen Debatte. Hier stimmen wir ausdrücklich Bundesgesundheitsminister Gröhe zu, der sich hierzu geäußert hat und es für das Natürlichste der Welt hält im parlamentarischen Verfahren über Lösungen gemeinsam zu diskutieren.

Der BVDA ist hierzu bereit und appelliert an ein konstruktives Miteinander.

 

Frankfurt//M., 29.07.2016

 

BVDA - Bundesverband Deutscher Apotheker e.V.

Borsigallee 21, 60388 Frankfurt/M.