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EuGH bestätigt Verbot des Fremdbesitzes von Apotheken

(Frankfurt, 19.05.09,as)Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Fremdbesitzverbot an Apotheken in seinem Urteil bestätigt.

Die Richter folgten sowohl dem Votum des Generalanwaltes Yves Bot, sowie den Stellungsnahmen der deutschen Bundesregierung und den meisten EU-Mitgliedsstaaten. Somit wurde auch dem zentralen Anliegen des Bundesverbandes Deutscher Apotheker e.V. (BVDA) stattgegeben.

Das Urteil ist für die freiberuflichen  Apothekerinnen und Apotheker eine Bestätigung.

Der Präsident des BVDA, Otto Späth, hält fest: Das Urteil hat einen eindeutigen Kurs für den deutschen Apothekenmarkt vorgegeben. Zudem ist das Urteil als Zeichen für das zukünftige deutsche Apothekenwesen zu sehen, dieses ist und wird auch in Zukunft  erhalten bleiben.

Für den Patienten- und Verbraucherschutz in Deutschland und Europa  stellt das Urteil einen besonderen Tag da.

Die fachliche und qualifizierte Betreuung der Patienten in Arzneimittelfragen durch unabhängige und freiberufliche Apothekerinnen und Apotheker wird durch das Fremdbesitzverbot gesichert. Gewinner sind die Patienten und Verbraucher.

Nun gilt es mit Argusaugen darauf zu achten, daß durch andere politische Institutionen oder Veränderungen am Vertriebssystem für Arzneimittel dieses Urteil nicht unterlaufen wird